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Aktenzeichen I 530/81
Datum 15.06.1881
Leitsatz Liegt eine pro herede gestio des Delaten darin, daß derselbe einem persönlichen Gläubiger Befriedigung aus der ihm angefallenen Erbschaft anbietet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006230143
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