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Aktenzeichen I 130/81

Datum 18.06.1881

Leitsatz Ist die Rechtswohlthat des Notbedarfes, welche dem Gemeinschuldner zustand, der sein Vermögen den Gläubigern abgetreten hat, demselben auf Grund der Bestimmung der Reichskonkursordnung gegenüber älteren Gläubigern zu versagen, obwohl der Konkurs vor dem Inkrafttreten der Reichskonkursordnung beendigt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006240147

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