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Aktenzeichen III 155/81
Datum 14.03.1882
Leitsatz Ist die Vorschrift in 1. unic. Cod. de sent. 7, 47, daß als Interesse nicht mehr gefordert werden darf, als das doppelte des Wertes des Obligationsgegenstandes, auch dann anwendbar, wenn das Interesse nicht wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung einer bestehenden Obligation gefordert wird, sondern der Schadensersatzanspruch durch eine rechtswidrige Handlung entsteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006380203
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