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Aktenzeichen Va 581/81
Datum 22.09.1881
Leitsatz Kann der Besitzer einer Erbpachtsgerechtigkeit die vor dem Jahre 1850 begonnene Ersitzung derselben nach der Rechtskraft des Gesetzes vom 2. März 1850 fortsetzen und mit der Wirkung vollenden, daß das erworbene erbliche vollständige Nutzungsrecht in Eigentum umgewandelt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006440241
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