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Aktenzeichen Va 270/81

Datum 05.01.1882

Leitsatz Bedarf es zur Wahrung des dinglichen Rechtes solcher in Gemäßheit des Gesetzes vom 2. März 1850 (G.S. S. 112) an die Rentenbanken abgetretenen Renten, welche an die Stelle eingetragen gewesener Reallasten getreten sind, der im §. 2 a. a. O. angeordneten Eintragung eines Vermerkes der Rentenpflichtigkeit des betr. Grundstückes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006500292

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