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Aktenzeichen IVa 449/81
Datum 27.01.1882
Leitsatz Hat der Redhibitionskläger, wenn das gekaufte, vor Anstellung der Klage und vor Eintritt des Rücknahmeverzuges des Beklagten gestorbene Tier erwiesenermaßen an einer schon zur Zeit der Übergabe vorhanden gewesenen Krankheit gelitten hat, behufs Durchsetzung des Redhibitionsanspruches außerdem zu beweisen, daß der Tod des Tieres eine Folge eben dieser Krankheit gewesen sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006530302
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