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Aktenzeichen IVa 830/80
Datum 31.01.1882
Leitsatz Finden die Vorschriften des A.L.R.'s I. 14. §§. 150. 151 auch dann Anwendung, wenn über eine ohne Auftrag geführte, hinterher genehmigte Verwaltung Rechnung gelegt und diese von dem Geschäftsherrn ohne Vorbehalt quittiert ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006540305
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