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Aktenzeichen Va 436/81

Datum 24.02.1882

Leitsatz Findet A.L.R. I. 5. §. 168 nur im Falle der Aufbebung des mündlich geschlossenen Vertrages, also der Verweigerung der Vertragserfüllung überhaupt, oder auch alsdann Anwendung, wenn die Erfüllung des Vertrages nur zeitweise verweigert oder verzögert ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006580316

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