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Aktenzeichen I 620/81

Datum 10.12.1881

Leitsatz Ist die Annehmbarkeit der Revision dadurch bedingt, daß die Parteien in der Revisionsschrift nach Namen genannt sind, und daß bei der Ladung selbst das Revisionsgericht angegeben ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006670349

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