zurück
Aktenzeichen III 13/82
Datum 17.02.1882
Leitsatz Sind für die nach §. 342 C.P.O. von dem Gerichtsschreiber auszufertigenden Ladungen der Zeugen Schreibgebühren zu berechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640066A0354
zurück