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Aktenzeichen III 13/82

Datum 17.02.1882

Leitsatz Sind für die nach §. 342 C.P.O. von dem Gerichtsschreiber auszufertigenden Ladungen der Zeugen Schreibgebühren zu berechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640066A0354

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