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Aktenzeichen III 588/81

Datum 09.03.1882

Leitsatz Wechsel der Gerichtsmitglieder bei den mündlichen Verhandlungen im Prozesse. Urteilsfällung durch diejenigen Richter, welche der Schlußverhandlung beigewohnt haben. Ist eine Beschwerde gegen das Verfahren des Landgerichtes mit Umgehung des Berufungsgerichtes in der Revisionsinstanz zulässig? Außergerichtliches Geständnis als Beweismittel. Freie Stellung des Richters bei Ermittelung der Existenz und der Größe eines Schadens.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006710372

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