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Aktenzeichen III 557/81

Datum 07.03.1882

Leitsatz 1. Revisibilität eines Rechtssatzes, welchen der Berufungsrichter aus einer partikularrechtlichen Norm mit Zuhilfenahme allgemeiner Rechtsprinzipien abgeleitet hat. 2. Statutenkollision beim ehelichen Güterrechte und rücksichtlich solcher Beschränkungen der Handlungsfähigkeit der Ehefrauen, welche nicht im ehelichen Güterrechte wurzeln. 3. Feststellungsklage gegen den Ehemann betreffend seine Verpflichtung, die Exekution in das Vermögen der Ehefrau wegen einer von derselben kontrahierten Schuld zu gestatten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640067B0393

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