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Aktenzeichen III 44/82
Datum 02.05.1882
Leitsatz Ist das Berufungsgericht zur Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung noch nach Verkündung des Berufungsurteiles zuständig, wenn der Antrag vor der Verkündung gestellt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006800414
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