zurück
Aktenzeichen I 603/81
Datum 02.11.1881
Leitsatz 1. Bezieht §. 293 C.P.O. sich auch auf die Rechtskraft von Urteilen, welche schon vor Einführung der C.P.O. ergangen sind? 2. Wird nach dem (vormaligen) gemeinen Prozeßrechte durch die Feststellung eines Rechtsverhältnisses nur für den konkreten Fall oder auch für künftige Fälle Rechtskraft begründet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006810415
zurück