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Aktenzeichen II 223/82
Datum 14.03.1882
Leitsatz 1. Kann in Fällen, wo der Richter nur für eine der beiden Alternativen (Leistung oder Nichtleistung des Eides) eine bedingte Endentscheidung giebt, das Urteil im ganzen und von beiden Parteien mit Berufung und Revision angefochten werden? 2. Gestattet das Gesetz (C.P.O. §. 427) derartige bedingte Endurteile zu erlassen? 3. Unter welchen Voraussetzungen ist der Berufungsrichter befugt, die Sache in die erste Instanz zurückzuverweisen (C.P.O. §§. 499. 500)?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006850423
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