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Aktenzeichen I 237/82

Datum 10.05.1882

Leitsatz Begriff des bedingten Endurteiles. Ist dafür die Formulierung maßgebend? Findet gegen ein Erkenntnis auf Eid, in welchem nur für die eine Eventualität der Leistung oder der Nichtleistung des Eides definitiv erkannt ist, Berufung statt? Kennt die Civilprozeßordnung, abgesehen von prozeßhindernden Einreden, auch s. g. Präjudizialeinreden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464006860427

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