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Aktenzeichen VI 38/04

Datum 05.01.1905

Leitsatz Berechtigt ein nur objektiv widerrechtlicher Eingriff in ein vom Gesetze geschütztes Recht zu einer Klage auf Unterlassung, wenn weitere Eingriffe zu befürchten sind? Kann in letzterer Beziehung das Verhalten des Beklagten, wie es möglicherweise als Folge des zu erlassenden Urteils hervorgerufen werden könnte, berücksichtigt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C020006

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