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Aktenzeichen VI 109/04

Datum 12.01.1904

Leitsatz Welchen Einfluß hat es, wenn die über ein Rechtsgeschäft ausgestellte Urkunde mit dem Willen der beiden Beteiligten tatsächlich unrichtige Angaben über die abgegebenen Willenserklärungen enthält? Ist das beurkundete Rechtsgeschäft alsdann als Scheingeschäft anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C050021

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