zurück
Aktenzeichen VI 111/04
Datum 12.01.1904
Leitsatz Ist, wenn ein Postbeamter in seiner amtlichen Eigenschaft eine Postanweisung unter der Adresse einer Person, der er Geld schuldet, abfertigt, ohne den angewiesenen Betrag bei der Postkasse einzuzahlen, der Postfiskus berechtigt, den an den Adressaten gezahlten Betrag von diesem wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzufordern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C060024
zurück