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Aktenzeichen V 321/04
Datum 21.01.1905
Leitsatz Kann es schlechthin als eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt angesehen werden, wenn der Zessionar einer Hypothekenforderung es unterläßt, das Grundbuch einzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C080033
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