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Aktenzeichen V 339/04

Datum 28.01.1905

Leitsatz 1. Darf der Zuschlagsbeschluß hinsichtlich der Bedingungen, unter denen der Richter den Zuschlag erteilt hat, aus dem Versteigerungsprotokolle durch Hinübernahme einer Bedingung aus diesem in den Beschluß ergänzt werden? 2. Rangverbesserung des bei der Zwangsversteigerung bestehen bleibenden Altenteils. 3. Auch nach gemeinem Rechte haftet der Grundstückseigentümer für die während seiner Besitzzeit fällig werdenden Altenteilsleistungen persönlich.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C0C0048

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