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Aktenzeichen VI 150/04

Datum 30.01.1905

Leitsatz Welche Bedeutung hat es für die Anwendung des § 833 B.G.B., wenn ein äußeres Ereignis auf den Körper oder die Sinne des Tieres eingewirkt und hierdurch Anlaß zur Schadenszufügung gegeben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C0E0065

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