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Aktenzeichen II 205/04

Datum 31.01.1905

Leitsatz Ist die Bestimmung in einem Sukzessivlieferungsvertrage, daß die Zahlung am Ende jeder Empfangswoche zu erfolgen habe, eine Bestimmung nach dem Kalender im Sinne des § 284 Abs. 2 Satz 1 B.G.B., die zur Folge hat, daß der Schuldner ohne Mahnung in Verzug kommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C120084

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