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Aktenzeichen V 36/05

Datum 08.02.1905

Leitsatz Liegt in Fällen, in denen der Beklagte zur Unterlassung übermäßiger Immissionen ohne nähere Begrenzung verurteilt ist, dem Kläger beim Betriebe der Zwangsvollstreckung die Verpflichtung ob, die zum Zwecke der Urteilsvollstreckung anzuwendenden Maßregeln im einzelnen anzugeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C1A0120

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