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Aktenzeichen IV 423/04
Datum 09.02.1905
Leitsatz Kann ein Miterbe den Anspruch auf dasjenige, was ihm bei der Auseinandersetzung zukommt, auf einen anderen mit der Wirkung übertragen, daß der letztere mit dem Abschlusse des Vertrages an seine Stelle tritt und einem Gläubiger vorgeht, für welchen später der Anteil des Miterben an dem Nachlasse gepfändet worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C1C0126
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