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Aktenzeichen I 444/04
Datum 11.02.1905
Leitsatz Ist die in § 51 Abs. 1 des Gesetzes, betr. die Gesellsch. m. b. H. vom 20. Mai 1898 vorgeschriebene Einladung der Gesellschafter mit Aufgabe des eingeschriebenen Briefes zur Post, oder erst mit Zustellung dieses Briefes als bewirkt zu erachten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C200144
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