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Aktenzeichen VI 228/04
Datum 13.02.1905
Leitsatz Ist die in allgemeiner Gütergemeinschaft oder in Errungenschaftsgemeinschaft lebende Frau mit Zustimmung des Mannes berechtigt, Rechtsstreitigkeiten, die sich auf das Gesamtgut beziehen, im eigenen Namen zu führen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C210146
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