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Aktenzeichen VI 226/04
Datum 13.02.1905
Leitsatz Welche Rechtsfolgen hat es, wenn der bei einem Eisenbahnbetriebsunfalle an seiner Gesundheit Geschädigte sich weigert, sich ärztlicher Behandlung in einer geschlossenen Anstalt zu unterziehen, obwohl sie nach ärztlicher Erfahrung Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet? Verkehrung der Beweislast.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C220147
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