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Aktenzeichen I 433/04

Datum 18.02.1905

Leitsatz Darf, wenn der Käufer von Kuxen sich im Annahme- und Zahlungsverzug befindet, der Verkäufer, um sich von der Haftung für Zubußen zu befreien, die Kuxe nach § 130 preuß. Allg. Bergges. der Gewerkschaft zur Verfügung stellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C250160

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