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Aktenzeichen I 473/04

Datum 22.02.1905

Leitsatz Ist, wenn in einem Verlagsvertrag dem Verleger das Recht für die erste Auflage und alle folgenden Auflagen übertragen, das Honorar für die erste Auflage fest bestimmt, für die folgenden Auflagen dieses Honorar zugrunde gelegt, eine Erhöhung desselben bedungen, aber das Maß der Erhöhung von der Einigung der Parteien abhängig gemacht ist, die Perfektion des Vertrages über die neue Auflage von dieser Einigung abhängig, oder kann der Verleger beim Mangel solcher Einigung die Ermittlung eines angemessenen Honorars verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C280174

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