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Aktenzeichen IV 414/04

Datum 23.02.1905

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Frau vom Manne Sicherheitsleistung verlangen? Verhältnis von Abs. 1 zu Abs. 2 des § 1391 B.G.B. 2. Kann das Verlangen damit begründet werden, daß die bereits bestellte Hypothek keine mündelmäßige Sicherheit biete?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C2A0182

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