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Aktenzeichen II 384/04

Datum 28.02.1905

Leitsatz Kann darin, daß jemand eine Ware unter einem Namen verkauft, der einem anderen für eine gleichartige, unter diesem Namen bei dem Publikum bekannte und beliebte Ware zeichenrechtlich geschützt ist, ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C2D0189

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