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Aktenzeichen IV 58/05

Datum 02.03.1905

Leitsatz 1. Steht der Aufsichtsbehörde für die Standesämter im Berichtigungsverfahren ein Beschwerderecht zu? 2. Enthält § 1348 B.G.B. gegenüber § 18 eine Ausnahmebestimmung des Inhalts, daß die Ehe des für tot Erklärten bis zur Wiederverheiratung des anderen Ehegatten als fortbestehend zu gelten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C300196

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