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Aktenzeichen V 402/04

Datum 04.03.1905

Leitsatz Geht ein Pfändungspfandgläubiger, der eine im Zwangsversteigerungsverfahren für die Kaufgeldforderung gegen den Ersteher eingetragene Sicherungshypothek hat pfänden lassen, dem Vertragspfandgläubiger einer zur Hebung gelangten und durch Zuteilung der Kaufgeldforderung gedeckten Briefhypothek vor, wenn das Vertragspfandrecht aus dem Grundbuche nicht mehr ersichtlich war und auch bei Eintragung der Sicherungshypothek für die Kaufgeldforderung nicht miteingetragen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C350221

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