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Aktenzeichen II 283/04

Datum 07.03.1905

Leitsatz Schließt § 487 Abs. 1 B.G.B. bei dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auch für den Schaden aus, der als Unterschied zwischen dem vereinbarten Kaufpreise und dem Werte, den die Tiere beim Kaufabschlusse ohne die zugesicherten Eigenschaften hatten, verlangt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C370234

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