zurück

Aktenzeichen V 406/04

Datum 08.03.1905

Leitsatz Hat bei der Verteilung des Zwangsversteigerungserlöses auf den zur Hebung kommenden Betrag einer Grundschuld, der vom Grundschuldgläubiger mit der Erklärung, daß er Valuta auf ihn nicht gezahlt habe, nicht liquidiert wird, der Eigentümer des Grundstücks (bzw. der Besteller der Grundschuld), oder der nächste ausfallende Realgläubiger Anspruch?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C3B0251

Download PDF

zurück