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Aktenzeichen V 416/04
Datum 15.03.1905
Leitsatz 1. Zur Anwendung des § 62 Z.P.O. 2. Wird bei notwendiger Streitgenossenschaft die von einem Streitgenossen eingelegte Berufung dadurch unwirksam, daß er die Zuladung des anderen Streitgenossen zum Verhandlungstermin unterläßt? 3. Muß die Zuladung eines Streitgenossen die ausdrückliche Aufforderung, in dem Verhandlungstermine zu erscheinen, enthalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C3F0269
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