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Aktenzeichen V 213/03
Datum 17.03.1905
Leitsatz Ist ein Vertrag über Abhalten vom Bieten bei einer öffentlichen Versteigerung gegen Zusicherung eines Vorteils nach § 134 B.G.B. mit Rücksicht auf § 270 preuß. St.G.B. unter allen Umständen nichtig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C400273
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