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Aktenzeichen V 59/05

Datum 15.03.1905

Leitsatz Findet die Bestimmung des § 866 Abs. 3 Satz 2 Z.P.O., wonach eine Zwangshypothek nur für eine den Betrag von 300 M übersteigende Forderung eingetragen werden kann, auch auf die Arresthypothek Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C410279

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