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Aktenzeichen I 574/04
Datum 18.03.1905
Leitsatz Wem steht der Bereicherungsanspruch zu, wenn ein Dritter in eigenem Namen eine nichtige Schuld bezahlt? Längere Geschäftsverbindung eines Geschäftsunfähigen (Geisteskranken) mit einer Bank; ist für die Frage der Bereicherung das Gesamtergebnis in Betracht zu ziehen, oder sind die einzelnen nichtigen Geschäfte ohne Rücksicht auf den bestehenden Kausalzusammenhang getrennt zu behandeln?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C420284
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