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Aktenzeichen II 387/04
Datum 21.03.1905
Leitsatz Bildet § 25 Abs. 1 H.G.B. eine Kollisionsnorm im Sinne des Art. 30 Einf.-Ges. zum B.G.B. gegenüber dem an sich anzuwendenden ausländischen Recht, wenn dieses bei Fortführung eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma eine Haftung des Geschäftserwerbers für die zur Zeit des Erwerbes bestehenden, im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers nicht kennt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C440296
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