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Aktenzeichen II 307/04
Datum 21.03.1905
Leitsatz Kann auf die unter der Herrschaft des alten Rechts an dem Anteil eines Miteigentümers bestellten sog. Teilhypotheken des badischen und rheinisch-französischen Rechts nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch L.R.S. 883 (Art. 883 Code civil) angewendet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C460306
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