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Aktenzeichen III 471/04

Datum 28.03.1905

Leitsatz Begründet auch eine nicht in die Zustellungsurkunde des Gerichtsvollziehers aufgenommene Aufforderung des Gläubigers zur Abgabe der in § 840 Z.P.O. bezeichneten Erklärungen die dort bestimmte Verpflichtung des Drittschuldners und dessen Haftung für den aus ihrer Nichterfüllung entstehenden Schaden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C4D0330

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