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Aktenzeichen V 445/04

Datum 29.03.1905

Leitsatz In welchem Zeitpunkte gilt eine einem anderen gegenüber abzugebende Willenserklärung als dem anderen zugegangen, wenn die Erklärung in Abwesenheit des anderen in seiner Wohnung an eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Bestellung an ihn mündlich abgegeben wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C4E0334

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