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Aktenzeichen I 665/04

Datum 27.05.1905

Leitsatz Hat der mit einer Patentverletzungsklage Belangte, der nach der Klagerhebung oder nach Erlassung eines unterinstanzlichen, der Klage stattgebenden, aber nicht für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils die angebliche Erfindungsbenutzung bis zur Entscheidung der Sache einstellt, Anspruch auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens gegen den Kläger, wenn der Rechtsstreit mit Abweisung der Klage endet, dem Kläger aber wegen seines Vorgehens gegen den Beklagten kein Verschulden zur Last fiel?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C520344

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