zurück
Aktenzeichen V 465/04
Datum 12.04.1905
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Abnahme eines zugeschobenen Eides durch Beweisbeschluß angeordnet werden, wenn die Parteien über die Erheblichkeit und die Norm des Eides nicht einverstanden sind? 2. Kann ein Urteil über den Grund des Anspruchs erlassen werden, wenn der Anspruch nicht auf Zahlung einer Geldsumme oder auf Lieferung vertretbarer Sachen gerichtet ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C580366
zurück