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Aktenzeichen II 652/04

Datum 14.04.1905

Leitsatz Findet das gesetzliche Vorkaufsrecht gemäß § 57 Abs. 2 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 auch dann statt, wenn der enteignete Grundstücksanteil in der Folge zu dem ursprünglichen Enteignungszweck nicht weiter notwendig ist und von dem ersten Enteigner einem Unternehmer, der für eine andere spätere Anlage demnächst gleichfalls das Enteignungsrecht erworben hat, durch freiwilligen Vertrag abgetreten wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C5B0374

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