zurück

Aktenzeichen I 138/05

Datum 03.05.1905

Leitsatz 1. Entsteht im Falle des § 15 Abs. 3 des Genossenschaftsgesetzes die Mitgliedschaft auch dann, wenn der Beitretende die vom Statut für die Aufnahme geforderten Eigenschaften nicht besitzt? 2. Bedarf es bei einem Beschlusse der Generalversammlung der Genossen, welcher nicht mit der nötigen Stimmenzahl gefaßt worden ist, der Anfechtung nach § 51 des Gesetzes, oder ist der Beschluß ohne weiteres nichtig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C630409

Download PDF

zurück