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Aktenzeichen I 547/04

Datum 06.05.1905

Leitsatz Sind zur Klage aus § 1 des Wettbewerbgesetzes nur diejenigen aktiv legitimiert, welche zur Zeit der vorgeworfenen Handlung das betreffende Gewerbe ausübten, und deshalb nur diejenigen Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, welche zu dieser Zeit bereits bestanden? Zum Begriff der Klagänderung nach § 268 Z.P.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C660418

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