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Aktenzeichen I 208/05

Datum 10.05.1905

Leitsatz Sind Bleistiftvermerke auf einem mit Vordruck und Tinte an sich vollständig hergestellten Wechsel als Teile der Wechselschrift zu behandeln? Welche rechtliche Bedeutung hat die unrichtige Angabe der Adresse des Bezogenen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C6A0426

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